Sie haben bereits eine Wintersportreise gebucht? Das ist es, was Sie tun können!

Am 14. Dezember kündigte Ministerpräsident Rutte neue Maßnahmen an. Neben einer strengen Abriegelung in den Niederlanden selbst wurde eine allgemeine negative Reiseempfehlung ausgesprochen. Das bedeutet, dass bis Mitte März dringend von Reisen abgeraten wird.

Während eines Großteils der Wintersportsaison und auf jeden Fall während der Weihnachts- und Frühjahrsferien können Sie nicht reisen. Was tun Sie am besten, wenn Sie bereits einen Wintersporturlaub gebucht haben? Der Rat von Checkkie.nl lautet wie folgt.

1) So schnell wie möglich kündigen
In der Regel erhöhen sich die Stornogebühren, wenn das eigentliche Reisedatum näher rückt. Wenn Sie keine Pauschalreise gebucht haben, raten wir Ihnen, so bald wie möglich zu stornieren. So können Sie noch höhere Kosten vermeiden.

2) Bei Pauschalreisen haben Sie Anspruch auf Erstattung
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wenden Sie sich bitte an den Reiseveranstalter. Sie müssen die Reise aufgrund der negativen Reisehinweise absagen. Da sie den Vertrag nicht erfüllen können, sind sie gesetzlich verpflichtet, den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Wenn Sie und das Reiseunternehmen dies wünschen, kann ein Gutschein ausgestellt werden.

Stornierung einer Wintersportreise

3) Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Geldes für den Skiunterricht?
Höchstwahrscheinlich wird der Skiunterricht wie vereinbart fortgesetzt. Dies bedeutet, dass die Skischule ihrer Verpflichtung nachkommt. Das Risiko, nicht teilnehmen zu können, liegt grundsätzlich bei Ihnen als Verbraucher. In diesem Fall bestimmen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Skischule, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Das Gleiche gilt für Skipässe.

4) Versuchen Sie, Ihre Reise zu verschieben
Natürlich möchten Sie wie gewohnt in den Urlaub fahren. Versuchen Sie, Ihre Reise auf einen Zeitpunkt zu verschieben, zu dem wir vielleicht wieder reisen können. Dies ist wahrscheinlich die günstigste Option für Sie, und der Reiseveranstalter wird in diesem Jahr noch etwas Umsatz machen. Sollte dennoch ein negativer Reisehinweis vorliegen, können Sie immer noch Ihr Geld zurückbekommen oder einen Gutschein akzeptieren.

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