Schäden an Luftfahrzeugen aufgrund von Kollisionen mit Luftfahrzeugtreppen sind kein Fall von höherer Gewalt

Was ist passiert?
Die Passagiere eines Condor-Flugs von Antalya nach Frankfurt hatten am 3. Oktober eine Verspätung von mehr als sechs Stunden. Das Flugzeug wurde beschädigt, weil am Vortag eine mobile Flugzeugleiter mit dem Flugzeug zusammengestoßen war. Die Passagiere forderten von der Fluggesellschaft eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten. Condor lehnte dies unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) ab.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Der Fall wurde dann vor ein deutsches Gericht gebracht. Dieser Richter ersuchte den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung, da er nicht sicher war, ob es sich um höhere Gewalt handelte.

Der Europäische Gerichtshof hat die Fragen in Rekordzeit beantwortet. Ein Zusammenstoß mit einer mobilen Flugzeugtreppe kann nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden. Der Rechnungshof stellt fest, dass diese Treppen von der Fluggesellschaft täglich zum Einsteigen der Passagiere benutzt werden. „Daher ist der Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einer solchen beweglichen Treppe als ein Ereignis zu betrachten, das zur normalen Ausübung der Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens gehört“.

Wieder eine gute Nachricht für die betrogenen Passagiere!

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